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Ausländerbehörde Berlin

In den ersten Wochen des Asylverfahrens sind die Asylbewerber verpflichtet, sich in sogenannten Aufnahmeeinrichtungen aufzuhalten. Das Bundesamt entscheidet, welche Aufnahmeeinrichtung für die Unterbringung zuständig ist, die Ausländerbehörden kümmern sich um die Bereitstellung der Unterkünfte sowie um die Sicherung des Lebensunterhalts. Solange sich die Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen aufhalten müssen, ist das Bundesamt auch für Entscheidungen über deren Aufenthalt zuständig.

Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
(030) 90269-4000


https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/