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Asyl-System > Residenzpflicht

Wohnungen für Flüchtlinge (WfF)

In den letzten Jahren sind immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und damit auch nach Berlin. Der Platz in Gemeinschaftsunterkünften ist knapp. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen könnte diese Situation dramatisch verbessern. Bewerber müssen drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben, danach können sie in ein Wohnheim oder eine Wohnung umziehen. Sind die Ausländerrechtlichen Bedingungen erfüllt, kann sogar ein eigener Wohnraum gesucht werden. Bis zum Umzug in eine eigene Wohnung steht ein Wohnheimplatz zur Verfügung.

Turmstr. 21
10559 Berlin
0800 964678243


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