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In welchen Berufen kann ich in Deutschland arbeiten?
Wie lange darf ich bleiben?

Um als nicht EU-Bürger in Deutschland arbeiten zu dürfen benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Es gibt Aufenthaltstitel mit unterschiedlicher Dauer. Diese bestimmen sich nach Ihrer fachlichen Qualifikation. Folgende Möglichkeiten gibt es:

• Für Arbeitnehmer: Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie eine konkrete Arbeitsplatzzusage schriftlich nachweisen können und zudem eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit haben. Das gilt nur für sogenannte sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen mit korrekter Handhabung nach deutschen Vorgaben wie z. B. Mindestlohn und Arbeitszeiten. Minijobs bis 450€, 1-Euro-Jobs oder unangemeldete sogenannte „Schwarzarbeit“ bilden nicht die Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis.

• Für Hochschulabsolventen: Internationale Absolventen einer deutschen Hochschule erhalten mit ihrem Abschluss eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate, in denen sie die Möglichkeit haben eine Anstellung zu suchen. Wenn das nicht gelingt, müssen sie Deutschland verlassen.

• Für gesuchte Berufsgruppen: Für Berufsgruppen, in denen hochqualifiziertes Personal gesucht wird, können Sie über spezielle Verfahren eine Arbeitserlaubnis erhalten. Sie erhalten den befristeten Aufenthaltstitel „blaue Karte EU“. Voraussetzung dafür, ist ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss und eine konkrete schriftlich nachgewiesene Arbeitsplatzzusage mit einem Mindesteinkommen von 48.400 € bzw. 37.752 € je nach Berufsgruppe. Zu den gesuchten Berufsgruppen gehören Mediziner, Ingenieure, Wissenschaftler und Informatiker. Die Aufenthaltserlaubnis durch die Bluecard gilt zunächst nur für vier Jahre, kann aber verlängert werden.

• Für Forscher: Sie erhalten einen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen Vertrag mit einer vom BAMF anerkannten Forschungseinrichtung abgeschlossen haben. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das heißt, dass sie keinen Anspruch auf Unterstützung durch den deutschen Staat haben. Diese Aufenthaltserlaubnis gilt für mindestens ein Jahr.

• Für Selbstständige: Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis als Unternehmensgründer, wenn Sie ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis für Ihre Geschäftsidee nachweisen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass die Finanzierung Ihres Vorhabens gesichert ist und sie idealer Weise Arbeitsplätze in Deutschland schaffen werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann für maximal drei Jahre erteilt. Ansprüche auf Sozialleistungen haben Unternehmer nicht.

• Für Saisonarbeiter: Saisonarbeit ist jede Beschäftigung, die bei maximal fünf Tagen die Woche nicht länger als zwei Monate andauert. Insgesamt darf nicht länger als 50 Tage im Jahr gearbeitet werden. Möchten Sie als Saisonarbeiter tätig werden, müssen Sie sich innerhalb einer Woche mit einem gültigen Ausweisdokument bei einem Einwohnermeldeamt anmelden.

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