Willkommen in Berlin

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

◀ Zurück

Asyl-System > Ablehnung

Berliner Härtefallkommission

Menschen, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind und vollziehbar ausreisepflichtig sind, können sich an die Berliner Härtefallkommission wenden und um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle gemäß § 23a AufenthG ersuchen. Voraussetzung ist, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen.

Klosterstraße 47
10179 Berlin
(030) 90223-2480



auslaenderrecht@seninnsport.berlin.de