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Corona-Hilfe > Kurzarbeiter-Geld
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Sie als Arbeitgeber sind von der Corona-Krise oft sehr stark betroffen. Nutzen Sie die vereinfachten Kurzarbeiter-Zuschüsse zur Überbrückung.
Erklärungsvideo zum Kurzarbeitergeld
Kurzarbeiter-Geld ist immer dann eine Entlastung, wenn ein Unternehmen unverschuldet in eine Krise geraten ist. Das ist bei der Corona-Pandemie oft der Fall. Auftragsausfälle und Kundenabsagen wegen Corona sind Gründe. Es müssen mindestens 10 % der Mitarbeiter und 10 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters betroffen sein.
Das Ziel ist, die Mitarbeiter zu halten, anstelle ihnen zu kündigen. Deshalb gibt es Zuschüsse von der Arbeitsagentur zu den Lohnkosten. Wegen den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gilt seit dem 18.03.2020 eine Neufassung des Kurzarbeiter-Geldes. Es wurde für Arbeitgeber sehr vereinfacht und mit vorteilhaften Maßnahmen ergänzt.
Überlegen Sie vorher, bei wem Kurzarbeit Sinn macht, damit die Produktivität Ihres Unternehmens nicht leidet. Führen Sie Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern. Erklären Sie die Gründe, Folgen und Vorteile von Kurzarbeiter-Geld.
Die Zahlung von Kurzarbeitergeld bezieht sich immer nur auf die als Kurzarbeit angemeldeten Arbeitsstunden. Wenn jemand z. B. von 40 Wochenstunden auf 30 herabgesetzt wird, dann werden diese 30 Stunden ganz normal mit 100 % vom Arbeitgeber vergütet. Nur die restlichen Stunden, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeiten darf, werden mit Kurzarbeitergeld bezahlt. Hier z. B. 10 Stunden. Für Arbeitnehmer ohne Kind ist das Kurzarbeitergeld 60 % und mit Kind 67 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.
Eine schriftliche Einverständniserklärung der Mitarbeiter muss bei der Anzeige über Arbeitsausfall mitgesendet werden. Der Arbeitgeber muss das Schreiben verfassen und der Mitarbeiter muss sein Einverständnis bestätigen, z.B. auf einem Schriftstück mit beidseitiger Unterschrift oder aber mittels zwei Emails.
Kurzarbeitergeld wird von dem Monat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.
Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Überstunden abgegolten werden mit Geld oder Freizeit. Anschließend dürfen die betreffenden Mitarbeiter keine Überstunden mehr machen. Über die betreffenden Monate hinweg müssen tagesgenau Stundenlisten geführt werden.
Sie müssen wie jeden Monat ganz normal Ihre Gehälter an Ihre Mitarbeiter zahlen. Diese Zahlungen müssen Sie in der Abrechnungsliste dokumentieren und als Anlage dem Antrag beifügen ebenso wie die Stundenlisten. Den Antrag zur Erstattung sollten Sie schnell (spätestens aber innerhalb von 3 Monaten) nach der Zahlungsrunde an die Arbeitsagentur stellen. Dann erhalten Sie das Kurzarbeitergeld zurück. Auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden in Kurzarbeit werden zu 100 % erstattet.
Fragen und Antworten
Liegt dem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ABU) vor, tritt die Erstattung der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse in Kraft. Die Kurzarbeit wird dann während der Krankheit ausgesetzt.
Nein, das ist unmöglich. Wenn die Kündigung ausgesprochen wird, ist es für Kurzarbeitergeld zu spät. Handeln Sie also nicht voreilig. Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über die Möglichkeiten der Kurzarbeit und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Ziel ist es immer, Entlassungen zu verhindern. Auch wenn ein Mitarbeiter aus Panik selbst kündigen will, informieren Sie ihn über diese Möglichkeit, anstatt zu kündigen.
Das Kurzarbeitergeld gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der von der Sozialversicherung befreit ist, hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Auch Beschäftigte in Leiharbeit – sogenannte Leiharbeiter – können Kurzarbeit leisten und haben daher Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Sprechen Sie mit Ihrem Mitarbeiter. Machen Sie ihm klar, dass Sie dann keine andere Chance mehr sehen, den Job in dieser Form zu behalten. Ist die Existenz Ihres Unternehmens durch Inflexibilität bedroht, sind Sie verpflichtet, auf die Kündigung als letztes Mittel hinzuweisen.
Die Meldung des Arbeitsplatzverlustes in Form des entsprechenden Antrags muss unbedingt bis zum Monatsletzten bei der Agentur für Arbeit vorliegen. Dies kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Um auf der sicheren Seite zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie eine Quittung haben, um sie rechtzeitig einzureichen.
Während der Zeit der Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer das Urlaubsgeld in voller Höhe. Dies gilt auch an Feiertagen.
Checkliste
Dokumente
Anzeige des Arbeitsausfalls
Formular für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes durch Meldung des Arbeitsausfalls
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Antrag auf Kurzarbeitergeld
Formular für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitsagentur
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Abrechnungsliste
Form der Abrechnungsliste für die monatliche Abrechnung als Anlage zur Erstattung
Arbeitsagentur - https://www.arbeitsagentur.de/
Hilfreiche Links
Steuerberater Digital über Kurzarbeit
Die moderne Steuerberatungsgesellschaft Gostomzik stellt auf ihrer Website wertvolle Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld in kompakter und verständlicher Form zur Verfügung. Dort finden Sie auch ständig aktualisierte Informationen.
Agentur für Arbeit
Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch Informationen zu vielen anderen Themen wie Arbeitslosengeld II für Soloselbstständige und Freiberufler und Arbeitslosengeld I für gekündigte Arbeitnehmer.
Video über Kurzarbeitergeld
Wichtige Informationen in einem Interview zwischen einem Steuerexperten und einem Wirtschaftsexperten
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